Wanderverein „Frohsinn“ Oberwürzbach e.V.

Wissenswertes über uns:

Die Gründung des Vereins und der historische Wandel.

Im Jahr 1921 wurde der heutige Wanderverein „Frohsinn“ Oberwürzbach e.V. unter dem Namen Spiel und Wanderclub gegründet. Damals wurde festgeschrieben, dass man sich im Vereinsleben auf das Wandern, Theater spielen und das Musizieren konzentrieren möchte.

Während des Krieges von 1939 bis 1945 ruhte das Vereinsleben erst einmal. Nach Kriegsende wagte man einen Neubeginn mit den gleichen, oben beschriebenen Aktivitäten.

Meilenstein für den Verein: Im Jahr 1958 konnte man eine Baracke erwerben und gleichzeitig ein geeignetes Grundstück am Waldrand von Oberwürzbach kaufen, auf dem 1963 der Aufbau der heutigen Wanderhütte am jetzigen Standort in der Farrenbergstraße erfolgte.
Veränderungen in der Vereinsstruktur mussten verkraftet werden, denn im Laufe der Zeit hatten sich die Interessen gewandelt. In Folge dieser Veränderungen löste sich 1965 die Theatergruppe vom heutigen Wanderverein und im Jahr 1966 folgte die Orchestergruppe. Die Orchestergruppe formierte sich neu als Zupforchester.

 

Renovierung der Hütte mit viel Idealismus und Eigenleistungen der Mitglieder.

In den nächsten Jahren wurde mit viel Eigenleistung und Geld die Erweiterung und Modernisierung der Hütte realisiert. 1985 erfolgte der Bau eines „Bunkers“ für die Lagerung von Getränken. 1995 wurde dann die Hütte mit einer modernen Küche ausgestattet. Es folgten eine Thekenanlage mit Kühlung und eine Erdgas-Heizung. 2001 bekam die Hütte im Inneren und Äußeren ein neues Gesicht. Fenster, Wände, Decken und Böden wurden saniert. Einige Zeit später wurde der Biergarten befestigt und ein Außengrillstand gebaut. Und mit den Arbeiten ist man noch lange nicht am Ende.

 

Aufwertung des Premiumwanderweges „Hüttenwanderweg“ durch freiwillige Helfer.

Im Jahr 2012 wurde am 11,9 Kilometer langen Hüttenwanderweg, ein neues Projekt verwirklicht, nämlich der Bau einer neuen Brunnenanlage an der Wanderhütte „Frohsinn“.

Der alte und defekte „Johann-Josef-Brunnen“ musste leider abgerissen werden. Der neue Brunnen trägt, ganz im Sinne des Vereinsnamens den Namen „Frohsinn-Brunnen 2012“.

 

Bewirtschaftung der Wanderhütte.

Die Hütte, auf die der Wanderverein „Frohsinn“ Oberwürzbach e.V. sehr stolz sein kann, wird natürlich auch bewirtschaftet. Nachdem Im Jahr 2018 durch die Mitglieder des Vereins beschlossen wurde, dass eine Bewirtung in Eigenregie nicht mehr durchführbar ist, wurde die Wanderhütte verpachtet. Seit September 2022 kümmert sich die Pächterfamilie Lattuca mit viel Engagement und Liebe um das leibliche Wohl der Gäste. Geöffnet ist die Hütte: Mittwoch, Freitag und Samstag von 14.00 bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags von 11.30 bis 20.00 Uhr.

Die Hütte bietet im Inneren 75 Sitzplätze und der überdachte Außenbereich nochmals ca. 40 Plätze, sowie im Sommer reichlich Platz im schönen Biergarten. Auch können in der Hütte Familien- und Firmenfeiern durchgeführt werden.

 

Vielfältige Aktivitäten des Wandervereins.

Der heutige Wanderverein verfolgt die Ziele, vielfältige Wanderungen aller Art für Jung und Alt anzubieten und Treffpunkt für alle Interessierten zu sein.

Der Verein kümmert sich außerdem um Wanderwege und Wegebezeichnungen rund um Oberwürzbach. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhaltung der vereinseigenen Wanderhütte, sowie der Pflege des „Frohsinn-Brunnens“ und des Brunnens im „Saulager“.

 

Seit Ende März 2024 befindet sich der Verein unter der Leitung eines neuen Vorstandes. Es ist geplant das im Dorf früher fest verankerte 2-tägige Hüttenfest über die Pfingstfeiertage wieder aufleben zu lassen. Der Verein möchte wieder zu einer festen Institution im Dorf werden, welche das Dorfgeschehen bereichert und eng mit den anderen Vereinen im Dorf zusammenarbeitet.

 

Der Verein zählt zurzeit 205 Mitglieder, davon 19 Ehrenmitglieder mit über 50 Jahren Vereinszugehörigkeit. Nach den Neuwahlen Ende März 2024 konnten bereits rund 20 neue Mitglieder in den Verein aufgenommen werden. (Stand Mai 2024)

Vereins-Chronik

 

1921

 

Gründungsjahr

Wandern, Theater spielen, Musizieren


1924

 

Die Vereinsstandarte wird am Rotsolligfest geweiht

 

1939

 

Ab Kriegsbeginn ruht das Vereinsleben


1945

 

Neubeginn des Vereinslebens mit dem Vereinszweck: Wandern, Theater spielen und Musizieren mit Zupfinstrumenten.
Die Vereinsstandarte geht während des Krieges verloren.

 

1958
 

Kauf der Baracke des Reichsarbeitsdienstes von Familie Kipper und Erwerb eines Grundstücks (jetziger Standorts der Hütte) von Rosa Schmitt (Kätte Rosa)

 

1963

 

Die Hütte wird am jetzigen Standort aufgebaut. Das Vereinsleben nimmt regen Aufschwung.

 

1965

 

Die Theatergruppe löst sich vom Verein und gründete sich neu als Laienspielschar auf der Rittersmühle.

 

1966

 

Die Orchestergruppe löst sich vom Verein und gründete sich als Zupforchester neu.

 

1975

 

Der Kinderspielplatz an der Hütte wird angelegt.

 

1985

 

Der Bunker an der Hütte wird ausgebaut.


1995

 

Die Hütte wird ausgebaut (Heizungsanlage, Thekenanlage, Küche).

 

2001

 

Fenster, Wände, Decken und Böden der Hütte werden saniert.

 

2002

 

Erste Präsentation im Internet unter www.oberwuerzbach.de/wanderverein


2003

 

Die Satzung wird grundlegend überarbeitet.

 

2004

 

Ein PC wird angeschafft und aller Vereinsdaten werden erfasst.

 

2007
 

Alle 286 Vereinsmitglieder sind EDV-mäßig erfasst

 

2010

 

Siegfried Deller wird neuer 1. Vorsitzender des Wandervereins.

 

2012

 

Der defekte Johann-Josef-Brunnen muss leider abgerissen werden, der „Frohsinn-Brunnen“ wird angeschafft und neu errichtet.

 

2013

 

Die Satzung des Wandervereins wird überarbeitet.

 

2017

 

Befestigung des Biergartens .

 

2018

 

Eine Ära geht zu Ende, die Bewirtschaftung der Wanderhütte in Eigenregie durch die Mitglieder ist durch verschiedene Umstände nicht mehr möglich, in der Mitgliederversammlung wird beschlossen die Wanderhütte zu verpachten.

Die Hütte bleibt von Oktober bis zum 16.11.2018 geschlossen.

Am 16.11.2018 feiert die Pächterin Daniela Malter gemeinsam mit dem Verein die Neueröffnung und bleibt bis Dezember 2021 Pächterin.

 

2020 - 2021

 

Das Vereinsleben muss in diesem Jahr auf Grund der Corona Pandemie weitestgehenst pausieren.

 

2022

 

Der Bodenbelag der Wanderhütte wird erneuert.

Pächterwechsel in der Wanderhütte im September 2022: Familie Lattuca ist neuer Pächter der Wanderhütte.

 

2023

 

Die Satzung des Wandervereins wird erneut überarbeitet, der Verein hat ca. 165 Mitglieder.

 

2024

 

Nach 15 Jahren findet ein Wechsel an der Spitze des Vorstandes statt. Neue 1. Vorsitzende wird Alexandra Thees, der Vorstand stellt sich neu auf, Weichen für die Zukunft werden gestellt. Der Verein hat Mitte des Jahres rund 200 Mitglieder


 

Satzung des Wandervereins „Frohsinn“ Oberwürzbach e.V. vom 11.03.2023

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen Wanderverein „Frohsinn“ Oberwürzbach mit dem Zusatz e.V.     Er hat seinen Sitz in St. Ingbert- Oberwürzbach und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht St. Ingbert unter dem Aktenzeichen VR-Nr.: 173 eingetragen. 
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

 

§ 2 Zweck des Vereins

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Diese sind: 
  • Wanderungen aller Art
  • Anbringen von Wegebezeichnungen
  • Erhaltung der vereinseigenen Wanderhütte und von Ruheplätzen
  • Unterstützung des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege
  • Instandhaltung und Pflege des „Frohsinn-Brunnen 2012“ und des Brunnen im Saulager
  • Werbung und Pflege des Sinnes für Heimat- und Volkstum
  • Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er ist selbstlos tätig und er verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. 
  • Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind unzulässig.
  • Den Mitgliedern des Vorstandes kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Zahlung einer Vergütung in Höhe der Ehrenamtspauschale i.S.d. Nr.26 aEstG gewährt werden. 

 

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

 

  • Der Verein hat aktive und passive Mitglieder.
  • Jedes Mitglied hat Stimmrecht. Ein Mindestalter muss nicht vorliegen. Die Mitglieder haben die Zielsetzung des Vereins zu unterstützen. 
  • Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Darüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Aufnahme ist dem Mitglied mitzuteilen. Die Ablehnung eines Antrages muss dem Antragsteller unter Angabe der Ablehnungsgründe schriftlich mitgeteilt werden. Er hat ein Einspruchsrecht, darüber entscheidet die nächste Vorstandsitzung. 

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft endet: 

  • Durch freiwilligen Austritt
  • Durch Streichung von der Mitgliederliste wg. fehlender Leistung der Beiträge
  • Durch Ausschluss aus dem Verein
  • Durch Tod des Mitglieds

Zu a: 

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er soll zum Schluss des laufenden Kalenderjahres erfolgen. 

Zu b: 

Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied, dass trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist, von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Streichung ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe mitzuteilen. 

 

Zu c:

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes nach zuvor erfolgter Rüge gegebenenfalls aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von mindestens zwei Woche Gelegenheit zu geben, sich persönlich, oder schriftlich vor dem Vorstand zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist unter Angabe der Ausschließungsgründe dem Mitglied persönlich oder mittels Einschreibebriefs zuzuleiten. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht des Widerspruches zu, worüber in der nächsten Vorstandsitzung beraten wird. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat, ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Macht das ausgeschlossene Mitglied vom Recht des Widerspruches keinen Gebrauch oder versäumt es die Widerspruchsfrist, ist damit die Mitgliedschaft beendet. 

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  • Von den aktiven und passiven Mitgliedern, außer den Ehrenmitgliedern, werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 
  • Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu entrichten: 
  • Per Überweisung
  • Per Dauerauftrag
  • Per Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren

 

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind: 

  • Die Mitgliederversammlung (§§7, 8, 9, 10, 11)
  • Der Vorstand (geschäftsführender Vorstand und Beisitzer §§ 12 und 13)

 

 

§7 Mitgliederversammlung

 

  • Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend. Sie hat das Recht, gefasste Beschlüsse wieder aufzuheben.
  • In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die Ausübung des Stimmrechtes kann nicht übertragen werden. 
  • Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für: 
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes bei Mitgliederversammlungen mit Neuwahlen
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung
  • Beschlussfassung über Auflösung des Wandervereins

 

 

 

§ 8 Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen und zwar durch Aushang im Schaukasten der Vereinshütte, durch Veröffentlichung in der SZ und/oder im Wochenspiegel, sowie im Internet. Im Schaukasten der Vereinshütte wird die jeweilige Tagesordnung der Mitgliederversammlung ausgehängt. 

 

§ 9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Zur Entlastung des Vorstandes bei Neuwahlen wird ein Versammlungsleiter gewählt. 
  • Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Vereinsmitglieder anwesend sind. Eine Ausnahme hierzu besteht bei notwendigen Satzungsänderungen, siehe hierzu § 14 der Satzung. 
  • Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist innerhalb von 4 Wochen erneut eine Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die bei Anwesenheit von mindestens 15 Vereinsmitgliedern beschlussfähig ist. Die Einladung zu dieser Versammlung muss den Hinweis darauf enthalten.
  • Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, es sei denn, mindestens ein Mitglied beantragt schriftliche oder geheime Abstimmung. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit.
  • Für Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Stimmenmehrheit erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt. 
  • Über die Wahlen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. 
  • Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut zu protokollieren. 

 

§ 10 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

  • Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand beantragen, weitere Angelegenheiten in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Tagesordnung ist zu Beginn der Versammlung entsprechend zu aktualisieren. 
  • Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Tagesordnung ist sodann ebenfalls zu aktualisieren.

 

 

§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung

 

  • Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
  • Eine Mitgliederversammlung muss auch dann einberufen werden, wenn sie von mindestens 10% der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks, bzw. der Gründe beim Vorstand beantragt wird.
  • Bei Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gelten die §§ 7 – 10 der Satzung

 

§ 12 Vorstand

  • Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl der Amtsinhaber bezieht sich ausschließlich auf Mitglieder des Vereins.
  • Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 
  • 1. Vorsitzenden
  • 2. Vorsitzenden
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • Hüttenwart
  • Beisitzer (mindestens 2 Personen, maximal 4 Personen)

Stellen sich zu wenige Mitglieder zur Wahl zur Verfügung, können maximal zwei Ämter von einer Person ausgeführt werden. Ausgenommen ist hiervon die Position des 1. und 2. Vorsitzenden. 

  • Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam, darunter wenigstens einer der Vorsitzenden, vertreten gemeinsam den Verein nach außen hin und zeichnen als gesetzliche Vertreter des Vereins. Bei finanziellen Angelegenheiten des Vereins erfolgt die Vertretung durch den Kassenwart und einen Vorsitzenden. 

 

§ 13 Aufgaben des Vorstandes

  • Der Vorstand hat folgende Aufgaben: 
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen und Vorstandsitzungen
  • Buchführung des Vereins
  • Abgabe eines Jahresberichtes an die Mitgliederversammlung
  • Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. 

 

 

§ 14 Satzungsänderung

  • Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit, jedoch mit einer Mehrheit von mindestens 15% aller Vereinsmitglieder. 
  • Anträge zur Änderung der Satzung sind rechtzeitig vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen, so dass sie in die Tagesordnung aufgenommen werden können. 

 

§ 15 Auflösung des Vereins

  • Über die Auflösung des Wandervereins befindet eine eigens zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ( mehr als 50%) aller anwesenden Vereinsmitglieder. Bei Einladung zur diesbezüglichen Mitgliederversammlung ist hierauf gesondert hinzuweisen. 
  • Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins fließt das vorhandene Vereinsvermögens nachstehend bezeichneten gemeinnützigen Institutionen in Oberwürzbach zu gleichen Teilen zu: 

 

DRK Ortsverein Oberwürzbach

 

Heimatverein Oberwürzbach e.V.

 

Sportverein Oberwürzbach e.V. 

 

Turnverein Oberwürzbach e.V. 

 

Förderverein KiTa Oberwürzbach

Vorgenannte Institutionen haben das übertragene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. 

  • Erfolgt die Löschung des Vereins lediglich aus dem Register, besteht der Verein als nicht eingetragener Verein fort. Das vorhandene Vereinsvermögen wird abweichend von den Regelungen des § 15, Absatz 1-3, nur dem fortbestehenden Verein zugeführt

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Mitglieder verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

 

$ 17 Schlussbestimmung

Diese Satzung wurde am 11.03.2023 errichtet und durch die Mitgliederversammlung verabschiedet. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

 

 

 

St. Ingbert, 11.03.2023

 

 

Gez. Siegfried Deller, 1. Vorsitzender             

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.